Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich privat ab. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten und so mehr Zeit für die Therapien zur Verfügung zu haben, bitte ich um Barzahlung nach jeder Sitzung. Sie erhalten eine Quittung. Im Anschluss an die beendete Therapie können Sie eine Rechnung (nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker) bei privaten Krankenversicherungen einreichen, sofern Sie den Heilpraktikertarif eingeschlossen haben. Sie werden meist anteilig erstattet. Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Rechnungen nicht.
Die private Abrechnung hat für Sie den Vorteil, dass eine privat bezahlte Therapie immer auch eine private Angelegenheit bleibt. Das bedeutet für Sie, dass Sie nirgends (sei es bei Vertragsabschlüssen für Lebens-, Berufs-, privaten Krankenversicherungen oder bei Arbeitgebern) Angaben darüber machen müssen und so Risikozuschläge, Ablehnungen oder sonstige Benachteiligungen vermeiden.
Die Anzahl der benötigten Termine ist abhängig von der Art Ihres Anliegens, bzw. von Ihrer Zielsetzung. Da Hypnosetherapie (durch den direkten Zugang zum Unterbewusstsein) eine Kurzzeittherapie ist, halten sich die Sitzungstermine in einem überschaubaren Rahmen.
Bitte bedenken Sie und haben Verständnis dafür, dass ich eine private Hypnosepraxis führe und für jeden Termin viel Zeit reserviere. Ein nicht eingehaltener (bzw. spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagter) Termin führt dazu, dass ich diese Zeit nicht anderweitig vergeben kann und wird deshalb von mir in Rechnung gestellt.